Abos kündigst du bei der Stelle, über die du sie abgeschlossen hast: bei Apple, Google Play oder direkt beim Anbieter. Schau deshalb zuerst auf die Rechnung oder Zahlungsbestätigung. Eine App zu löschen beendet ein über Google Play abgeschlossenes Abo nicht. Die folgenden Wege und rechtlichen Hinweise beziehen sich auf Deutschland und den Stand 30. September 2026.
Welche Abos habe ich überhaupt?
Beginne mit den Abo-Übersichten deiner verwendeten Stores. Vergleiche sie anschließend mit E-Mail-Rechnungen und deinen Konto- oder Kartenabrechnungen. Ein direkt beim Anbieter abgeschlossenes Abo muss nicht in der Übersicht von Apple oder Google auftauchen.
Notiere zu jedem gefundenen Vertrag den Anbieter, den Betrag, den Zahlungsrhythmus und den nächsten Verlängerungstermin. Ergänze, wo du ihn abgeschlossen hast. Damit ersparst du dir bei der Kündigung die Suche nach dem richtigen Konto.
Kostenlose Testphasen gehören ebenfalls in diese Liste. Prüfe bei jedem Angebot, ob danach eine Zahlung beginnt, welchen Zeitraum sie abdeckt und bis wann du kündigen musst. Für den Gesamtüberblick kannst du die Beträge im Abo-Kosten-Rechner auf Monats- und Jahreskosten umrechnen. Eine Zeile aus dem Rechner zu entfernen kündigt den Vertrag nicht.
Abos auf dem iPhone oder iPad kündigen
Für Abos, die Apple abrechnet, nennt der Support im September 2026 diese Schritte:
- Öffne die Einstellungen und tippe auf deinen Namen.
- Wähle „Abonnements“.
- Öffne das betreffende Abo.
- Tippe auf „Abo kündigen“. Eventuell musst du nach unten scrollen.
Wenn kein Kündigungsbutton erscheint oder ein roter Hinweis auf das Ablaufdatum zu sehen ist, ist das Abo laut Apple bereits gekündigt. Lies das angezeigte Datum, damit du weißt, wie lange der Zugang noch läuft.
Fehlt das Abo in der Liste, suche in deinen E-Mails nach „Beleg von Apple“ oder „Rechnung von Apple“. Dort kannst du erkennen, welcher Apple Account den Kauf getätigt hat. Ein Abo eines Familienmitglieds muss diese Person selbst kündigen.
Eine Rückerstattung ist ein eigener Vorgang. Unter Apples Seite für Kaufprobleme kannst du über „Ich möchte“ eine Rückerstattung beantragen. Apple weist darauf hin, dass Käufe dafür infrage kommen können; eine Zusage ist das nicht.
Abos bei Google Play kündigen
Öffne die Abo-Verwaltung von Google Play mit dem Google-Konto, über das du bezahlt hast. Wähle das Abo, gehe auf „Verwalten“ und dann auf „Abo kündigen“. Folge den weiteren Anweisungen bis zur Bestätigung.
Auf Android erreichst du die Verwaltung auch über den Bereich „Zahlungen & Abos“ beim Profilsymbol in Google Play. Wähle dort das betreffende Abo aus und folge der Kündigungsfunktion. Wenn du mehrere Google-Konten nutzt, kontrolliere zuerst das Konto des Kaufs.
Google erklärt ausdrücklich: Die Deinstallation der App kündigt das Abo nicht. Nach der Kündigung kannst du das Angebot grundsätzlich bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums weiterverwenden. Schau dir den angezeigten Endtermin an und halte die Bestätigung fest.
Eine Pause ist ebenfalls etwas anderes als eine Kündigung. Einige Apps bieten diese Möglichkeit an. Wenn du das Abo dauerhaft beenden willst, prüfe, welche Option du tatsächlich bestätigst.
Direkt beim Anbieter: der Kündigungsbutton
Ermöglicht ein Anbieter auf seiner Website den Abschluss eines kostenpflichtigen laufenden Verbrauchervertrags, muss er grundsätzlich einen Kündigungsbutton anbieten. Ausgenommen sind unter anderem Finanzdienstleistungen und Verträge, für deren Kündigung das Gesetz eine strengere Form als Textform verlangt. Die Pflicht gilt seit dem 1. Juli 2022 auch für ältere Verträge.
Der Button muss eindeutig beschriftet sein, etwa mit „Verträge hier kündigen“. Er führt zu einer Bestätigungsseite mit einer weiteren Schaltfläche, etwa „jetzt kündigen“. Nach der Erläuterung der Verbraucherzentrale muss der Zugang ohne Login möglich sein.
Die Firma muss den Eingang und den Beendigungszeitpunkt sofort elektronisch in Textform bestätigen. Gibst du keinen Termin an, gilt die Kündigung im Zweifel zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Fehlen die vorgeschriebenen Schaltflächen oder die Bestätigungsseite, sieht das Gesetz für erfasste Verträge eine Kündigung ohne Kündigungsfrist vor. Das ergibt sich aus § 312k BGB.
Speichere die Bestätigung. Sie hilft dir später beim Abgleich mit weiteren Abbuchungen.
Welche Kündigungsfristen gelten seit 2022?
Für viele Verträge über regelmäßige Warenlieferungen oder Dienstleistungen gelten bei Abschlüssen ab dem 1. März 2022 neue Grenzen für AGB. Die anfängliche Bindung darf höchstens zwei Jahre betragen. Eine automatische Verlängerung ist nur auf unbestimmte Zeit zulässig, mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat. Vor Ende der ersten Laufzeit darf die Kündigungsfrist ebenfalls höchstens einen Monat betragen. Versicherungsverträge sind davon ausgenommen. § 309 Nr. 9 BGB regelt diese Grenzen.
Das bedeutet nicht, dass du jeden neuen Vertrag schon während seiner anfänglichen Laufzeit monatlich beenden kannst. Prüfe, ob du dich noch in dieser Laufzeit oder bereits in der Verlängerung befindest.
Für ältere Verträge gilt grundsätzlich die frühere Regelung. Die Verbraucherzentrale nennt dafür mögliche Verlängerungen um bis zu ein Jahr und Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten. Für Telekommunikationsverträge gelten eigene Regeln seit dem 1. Dezember 2021, auch für damals bestehende Verträge.
Lastschrift zurückholen: Was bringt das?
Bei einer SEPA-Basislastschrift kannst du innerhalb von acht Wochen ab Belastung eine Erstattung ohne Begründung verlangen. War die Abbuchung nicht autorisiert, etwa weil kein gültiges Mandat bestand, beträgt die einschlägige Frist grundsätzlich 13 Monate. Die Deutsche Bundesbank erklärt die Erstattungsrechte bei SEPA-Lastschriften.
Eine Rückbuchung beendet den Vertrag nicht. Eine berechtigte Forderung kann bestehen bleiben und erneut verlangt werden. Bei einer unberechtigten Rückgabe können zusätzliche Kosten entstehen; darauf weisen Sparkasse und Verbraucherzentrale hin.
Trenne deshalb die Fragen: War die Belastung autorisiert? Besteht die Forderung? Und wurde der Vertrag wirksam gekündigt? Gleiche Rechnung, Kündigungsbestätigung und Abbuchungsdatum miteinander ab. Nur das Geld zurückholen löst die anderen Punkte nicht.
Abos mit Papirer im Blick behalten
Nach einer Kündigung lohnt sich ein erneuter Blick auf die laufenden Fixkosten. Trage erst die verbleibenden Verpflichtungen zusammen und prüfe mit dem Budgetrechner für den Monat, was nach den noch fälligen Zahlungen übrig bleibt.
Papirer kann auf dem iPhone wiederkehrende Einträge für deine laufenden Ausgaben führen. Neue Ausgaben erfasst du per Sprache, Text oder Belegfoto. Die Einträge werden mit deinem Konto synchronisiert und mit KI verarbeitet, um sie zu verstehen.
Im September 2026 sind 30 neue Einträge monatlich kostenlos; Pro hebt das Limit auf und ergänzt den Wochenbericht mit KI. Papirer liest keine Bankumsätze, findet daher keine Abos in deinem Konto und kündigt keine Verträge oder verschickt Kündigungsschreiben. Es gibt keine Android-Version. Für die laufende Übersicht kannst du Papirer im App Store herunterladen.
Häufige Fragen
Wo finde ich meine Abos auf dem iPhone?
Öffne Einstellungen → dein Name → „Abonnements“. Dort findest du die über diesen Apple Account abgeschlossenen Abos; direkt beim Anbieter bezahlte Verträge können fehlen.
Wird ein Abo gekündigt, wenn ich die App lösche?
Bei Google Play ausdrücklich nicht. Nutze die Kündigungsfunktion der Stelle, über die du das Abo abgeschlossen hast, und prüfe die Bestätigung.
Was tun, wenn es keinen Kündigungsbutton gibt?
Fällt der Vertrag unter § 312k BGB und fehlen die vorgeschriebenen Schaltflächen oder die Bestätigungsseite, kannst du ohne Kündigungsfrist kündigen. Prüfe den Anwendungsbereich und dokumentiere, was auf der Website fehlt.
Kann ich ein Abo eines Familienmitglieds bei Apple kündigen?
Nein, laut Apple muss das Familienmitglied selbst kündigen. Die Kaufbestätigung hilft dabei, den zugehörigen Apple Account zu erkennen.
Quellen
- Apple Support – Abonnements kündigen
- Apple Support – Rückerstattung beantragen
- Google Play-Hilfe – Abos kündigen und verwalten
- Google Play-Hilfe – Zahlungen und Abos
- Gesetze im Internet – § 312k BGB
- Gesetze im Internet – § 309 BGB
- Gesetze im Internet – Art. 229 § 60 EGBGB
- Verbraucherzentrale – Gesetz für fairere Verträge
- Deutsche Bundesbank – SEPA-Lastschriften
- Sparkasse – Lastschrift zurückgeben
- Verbraucherzentrale Brandenburg – Rückbuchungen und Rücklastschriften